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Änderungen bei ABM-Vergabe

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Umfangreiche Änderungen gibt es auch bei den gesetzlichen Regelungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Im Bereich von Baugewerbe und Gartenbau galt schon bisher der Grundsatz, daß AB-Maßnahmen nicht vom Träger in eigener Regie durchgeführt werden dürfen, sondern an ein Wirtschaftsunternehmen zu vergeben sind. Das wurde jetzt gesetzlich fixiert und deutlich verschärft.

Nach der Neuregelung in Art. 11 § 91a AFG gilt der oben genannte Grundsatz für den gesamten gewerblichen Bereich. AB-Maßnahmen werden also nur noch gefördert, wenn sie an ein Wirtschaftsun-

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