Wo liegt die Mietobergrenze?
Im vorigen Ratgeber begannen wir auf dieser Seite kurzgefaßte Erläuterungen, wie das Mietrecht nach Auslaufen des Mietenüberleitungsgesetzes (ab 1998) in den neuen Ländern gelten wird. Einiges ist davon schon wirksam. Im ersten Beitrag wurde damit begonnen, Jahressperrfrist, Ortsüblichkeit und die Vergleichsmiete mit ihren »Ecken und Kanten« zu beschreiben.
Innerhalb von drei Jahren darf die (Grund)-Miete um nicht mehr(!) als 30 Prozent erhöht werden. Anders gesagt die Miete darf in drei Jahren bis um 30 Prozent steigen! Welcher Vermieterwird sich dies entgehen lassen?
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.