nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Ratgeber / Seite 19

Steuern sparen in »wilder Ehe«

In »wilder Ehe« zu leben, kann durchaus steuerliche Vorteile haben. Sind sich die Lebenspartner darüber einig, wer den Haushalt führt, kann ihn der andere als Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts (Az.: 2 K 2311/95) ist ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, das Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft miteinander abschließen, steuerlich anzuerkennen.

Die Aufwendungen hierfür können bis zu einer Höhe von 18 000 Mark nach Paragraph 10 Abs. 1 Nr. 8 Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung ist, daß die Haushaltsführung in einem Arbeitsvertrag vereinbart wurde und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.