nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Ratgeber / Seite 19

Verkehrssicher

Wer ein Unfall-Auto verkauft, das nicht fachgerecht repariert wurde und deshalb möglicherweise nicht verkehrssicher ist, muß dies dem Käufer mitteilen. Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm (Az.: 32 U 70/96, DAR 96, 499). Erfolgt dieser Hinweis nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, selbst dann, wenn ihm die Unfalleigenschaft des Fahrzeugs bekannt war. Nach Meinung der Richter muß der Käufer eines Fahrzeugs mit Unfallschaden davon ausgehen dürfen, daß nach einer Reparatur durch eine Fachwerkstatt zumindest die Verkehrssicherheit wieder hergestellt wurde.

Wer aus dem Ausland nach Hause telefonieren möchte, hat es oft nicht leicht. Unter Umständen muß man sich durch ein Nummern-Wirrwarr kämpfen, denn mit der allgemein bekannten Vorwahl »0049« kommt man nicht von überall hör nach Deutschland durch.

Der ADAC hat jetzt eine aktuelle Übersicht mit Tips zusammengestellt, die das Telefonieren aus dem Ausland wesentlich erleichtern können.

Besondere Vorwahl-Nummern gelten in Spanien (0749), in Kroatien und Jugoslawien (9949) sowie in Schweden (00949). In Finnland gibt es gleich vier Vorwahlen für Deutschland. Je nach Telefongesellschaft muß man dort entweder 0049,