nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Ratgeber / Seite 19

Scheckkarte gestohlen

Wenn die Scheckkarte gestohlen wird, führt der erste Weg des Inhabers zur Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die Bank hat dafür zu sorgen, daß keine Abbuchungen mehr erfolgen. Wird das Konto danach trotzdem belastet, an einem Geldautomaten im Ausland zum Beispiel, haftet die Bank für den Schaden. Das Landgericht Hanau (Az.: 7 O 9/95) entschied, daß das Geldinstitut in einem solchen Fall dem Kunden die Beträge erstatten muß.