nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Ratgeber / Seite 19

Aufsicht nicht vernachlässigt

Betreuer einer Feriengruppe sind der Krankenkasse nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht entsprechend dem Alter der Kinder nachgekommen sind. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 1 U 1278/90)..

Ein Kind aus einer Feriengruppe von Achtbis Zwölfjährigen verunglückte beim Schwimmen. Die Krankenkasse stellte daraufhin Ansprüche an die Betreuer. Dem Urteil nach ohne Erfolg.