nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Ratgeber / Seite 19

Neue Mietverträge

Im Ratgeber 274 erläuterten wir bereits, wie vorsichtig Mieter beim Abschluß eines neuen Mietvertrages sein müssen. Hier noch mal in aller Kürze das Wichtigste:

Vor der Unterschrift jede Zeile genauestens lesen und bei Zweifeln vom Mieterverein oder von einem im Mietrecht bewanderten Rechtsanwalt prüfen lassen. Nichts unterschreiben, was man nicht dulden will oder nicht versteht! Nach der Unterschrift ist ein Mietvertrag zustandegekommen, der einzuhalten ist (§ 157 BGB).

Es gibt keine amtlichen Mietvertragstexte, auch wenn Formularverträge wie amtliche Dokumente aussehen. Jeder Vermieter kann sich in jeder beliebigen Drukkerei solche Formulare nach Wunsch drucken lassen. Mustermietverträge des Justizministeriums und des Mieterbundes sind ebenfalls unverbindlich, aber man sollte sie zum Vergleich nutzen.