nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Ratgeber / Seite 20

Peter K., Potsdam

Die Regelungen des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst dienen dem Anliegen, dem Arbeitnehmer während seines Wehrdienstes den Arbeitsplatz zu erhalten und seine während der Berufstätigkeit erworbenen Rechte zu sichern.

Gilt nach sechs Monaten Arbeit

Dazu zählt auch die in § 6 des Arbeitsplatzschutzgesetzes getroffene Regelung, wonach die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet werden. Dies gilt gemäß § 12 der gleichen gesetzlichen Regelung auch für Soldaten, die nach dem Wehrdienst ein neues Arbeitsverhältnis begründen.