nd-aktuell.de / 24.05.1997 / Politik / Seite 23

Zweite Niederlage für Berendonk

DDR-Doping-Anklägerin zog gegen Rudertrainer Eberhard Mund den kürzeren

Von Klaus Huhn

In Paris ist nach siebenmonatiger Dauer ein Prozeß zu Ende gegangen, der die Juristen faktisch seit sechs Jahren beschäftigte. Bei einer Dopingkontrolle am 7. Juli 1991 hatte sich herausgestellt, daß die 16jährige Juniorenmeisterin im Rudern, Elodie Tessier, mit dem Anabolika Nandrolon behandelt worden war. Der französische Ruderverband sperrte sie für zwei Jahre. Ihre Eltern klagten vor dem Gericht in Cusset gegen den Ruderverband, weil Elodie immer wieder beteuert hatte, sie wisse nichts von Dopingmitteln, man müsse sie ihr ohne ihr Wissen verabreicht haben.

Der Untersuchungsrichter überprüfte ihre Aussagen. Dabei ergab sich, daß die bei der Einnahme von Nandrolon typischen Spuren von Injektionen fehlten. Allerdings lassen sich die Spritzen auch zusammen mit größeren Mengen Flüssigkeit einnehmen. Elodie Tessier behauptete, sie sei das Opfer eines Anschlags ihrer Rivalinnen geworden. Es wurde Anzeige gegen »Unbekannt« erhoben, naqh langwierigen Untersuchungen das Verfahren aber eingestellt. Die mit der Affäre befaßten Juristen schlössen nicht aus, daß die Tessier alle Zusammenhänge kannte, aber den Urheber decken wollte. Damit schien die Affäre Tessier beendet. Aber plötzlich erschien der Fall in dem Buch der Heidelberger Pädagogin Brigitte Berendonk, die sich allerorts als Kronzeugin gegen angebliche Dopingpraktiken in der DDR anbietet und betä-

tigt. In der Regel wird sie von ihrem Ehemann Dr. Franke begleitet, der sich ebenfalls als Doping-Experte ausgibt.

In bundesdeutschen Medien war über die zweite Auflage des Berendonk-Buches »Dopingdokumente« geschrieben worden, die Autorin habe »auf den dubiosen Fall der minderjährig mit Anabolikum Nandrolon gedopten (französischen) Ruderin Elodie Tessier hingewiesen, die beteuert, als 16jährige ohne ihr Wissen gedopt worden zu sein«. Es folgte eine Fernsehgesprächsrunde des Senders Arte, und den benutzte die Berendonk, um auch im Fall Tessier eine Spur zu enthüllen, die in die DDR führte: Der neue französische Nationaltrainer heißt Eberhard Mund und kommt aus der DDR!

Der französische Ruderverband und Eberhard Mund erhoben sofort Klage wegen Verleumdung. Mund forderte die Zahlung eines symbolischen Schmerzensgeldes von einem Franc. Die Berendonk reiste mit großer Mannschaft nach Paris. Merkwürdigerweise wurde in den Medien nur über den ersten Tag des Prozesses berichtet. Seitdem erfuhr man keine Silbe mehr Das Motiv für das plötzliche Schweigen: Berendonk-Ehemann Franke wurde als Gutachter nicht zugelassen, die Stasiakte, die der Berendonk-Anwalt Lehnen dem Gericht präsentierte, wurde mit dem Hinweis zurückgegeben, daß die französische Justiz solche Papiere nicht akzeptiert.

Das Urteil: Eine Geldstrafe für Berendonk, die zudem den Franc und die Gerichtskosten zu zahlen hat. Das war im Herbst 1996. Die Verurteilte ging sofort in Berufung, das zweite Verfahren fand

im April statt, das Urteil wurde Ende April gesprochen, die schriftliche Urteilsbegründung gelangte jetzt zum ND. An Aktualität verlor sie nicht, denn auch diesmal schwiegen sich die Medien unisono aus.

Das Urteil: Der Gerichtshof erklärte Brigitte Berendonk für schuldig der öffentlichen Diskriminierung von Eberhard Mund. Er verurteilte sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Franc. Außerdem hat sie einen Franc Schmerzensgeld an Mund zu zahlen, überdies - gemeinsam mit Arte - die Gerichtskosten zu tragen sowie die Kosten, die Eberhard Mund entstanden sind.

Mund hatte nie daran gezweifelt, einen Schuldspruch zu erwirken. In Frankreich hält man wenig von dem Feldzug gegen den DDR-Sport. Zudem sprachen die vier in Atlanta gewonnenen Rudermedaillen überzeugend genug für das Können des Trainers. Daß der Berendonk-Ehemann vor dem ersten Verfahren den Journalisten eröffnete, er werde dem Gericht eine Methode enthüllen, mit dem in der DDR Medikamente wie Nadrolon ohne Spritzen verabreicht wurden, läßt vermuten, daß er diesen Vorwurf auch bei dem angeblich unmittelbar bevorstehenden Prozeß gegen DDR-Sportärzte zu erheben gedenkt. In Paris wollte er sich einen internationalen »Stempel« dafür holen. Daraus wurde nun nichts. Der Schaden, der den Berliner Anklägern dadurch entstanden ist, wird von Insidern als »unübersehbar« bezeichnet. Nicht einmal das Totschweigen dieser fatalen Niederlage dürfte da geholfen haben.