nd-aktuell.de / 29.01.2005 / Politik

Union stur: Einsatz der Bundeswehr im Innern

Verfassungsänderung mit Mehrheit abgelehnt

René Heilig
Die Bundestagsmehrheit der rot-grüne Koalition hat am Freitag die Forderung der Unions-Opposition abgelehnt, ob der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus das Grundgesetz zu ändern. Betroffen wären die Artikel 35 und 87 a. Nach Unionsansicht könnte so der Einsatz von Streitkräften zum Schutz ziviler Objekte geregelt werden. Auch wäre nach dem Unionsvorschlag definiert, wie die Bundeswehr nicht nur für die Bewältigung von Naturkatastrophen und Unglücksfolgen, sondern bereits zur Verhinderung eines Unglücks herangezogen werden darf. Klärungsbedarf besteht nach Meinung von CDU und CSU speziell in Sachen Luftsicherheitsgesetz. Adäquates gilt für die Verhinderung von terroristischen Angriffen, die von See her vorgetragen werden könnten. Die Union knüpft mit ihrem Verfassungsänderungsentwurf an die Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler an. Nach seiner Auffassung gibt es in der Verfassung keine ausreichende Ermächtigung, gekaperte Passagiermaschinen auf Befehl abzuschießen. Dennoch unterschrieb er ein entsprechendes Gesetz. Die Union wollte darauf eine Klärung im Bundestag. Der Gang nach Karlsruhe sei nur der zweitbeste Weg, man werde ihn aber nicht scheuen. Die FDP-Politiker Hirsch und Baum haben längst gemeinsam mit Piloten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die rot-grüne Regierungskoalition hält die Regelung im Grundgesetzartikel35 dennoch für ausreichend. Der Parlamentarische Innen-Staatssekretär, Fritz Rudolf Körper(SPD), warf den Antragstellern vor, die Trennung zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben aufweichen zu wollen. Der innenpolitische SPD-Sprecher, Dieter Wiefelspütz, hielt der Union vor, eine Verfassungsrevision sei völlig überflüssig, weil die Bundeswehr bei einem Angriff von außen schon eingesetzt werden könne. Die PDS im Bundestag lehnt eine Ausdehnung der Einsatzmöglichkeiten für Militär im Innern grundsätzlich ab.