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Anzeige der Jungnazis gegen PDS-Politiker

  • Lesedauer: 2 Min.

Wie »eine scharfgemachte Bombe« sei er sich vorgekommen, gab Diesner später zu Protokoll. Er wollte »die PDS bestrafen«, da diese Antifa-Gruppen unterstütze. Auslöser für seine »Strafaktion«, so Diesner, seien die Auseinandersetzungen am 15. Februar 1997 in Berlin-Hellersdorf gewesen, die er im Fernsehen verfolgt habe. In Hellersdorf hatte ein parteiübergreifendes Bündnis zu einer Demonstration aufgerufen, um einen angesagten Aufmarsch der Jungen Nationaldemökraten (JN), der Jugendorganisation der NPD, zu verhindern. Die politische Verantwortung für die Ereignisse, die später rund um den Bahnhof Wuhletal eskalierten, war von Innensenator Schönbohm (CDU) noch am selben Samstag der PDS zugeteilt worden. Die JN-Führung reagierte prompt mit einer Strafanzeige gegen Gregor Gysi, die PDS-Landesvorsitzende Petra Pau und den Bezirksbürgermeister von Hellersdorf, Uwe Klett. Die Anzeigen gegen die drei PDS-Politiker, unter anderem wegen Anstiftung zum Mord, sind bislang weder verhandelt noch zurückgewiesen worden.

Klaus Baltruschat kam mit dem Leben davon, sein linker Unterarm aber und ein Finger der rechten Hand mußten amputiert werden. Vier Tage nach dem Anschlag auf ihn kam es auf einem Rastplatz in Schleswig-Holstein zu einem Schußwechsel zwischen Diesner und einer Po-

1 Mai 1997 in Berlin: Diesner saß an diesem Tag schon in Haft, Gesinnungsgefährten von den Jungen Nationaldemokraten aber marschierten auf, um ihren Haß auf Ausländer und Linke zu bekunden Fotos: dpa/Reuter

lizeistreife. Diesner, am Bein getroffen, versuchte in seinem Mazda zu flüchten, konnte aber nach einer Verfolgungsjagd nahe Lauenburg festgenommen werden. Der tödlich getroffene Polizeibeamte Stefan Grage verstarb im Krankenhaus.

Diesner ist in der rechten Szene kein unbeschriebenes Blatt. 1990 bis 1992 gehörte er der neofaschistischen Partei »Nationale Alternative Berlin« an. Am 13. August 1994 »verteidigte« Diesner mit Kameraden die Wohnung des bekannten Neonazis Arnulf Priem in Berlin, wobei ein ARD-Kamerateam beschossen wurde. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn deshalb wegen »Anschlusses an einen bewaffneten Haufen«.

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