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»Milderes Recht«, Euripides und Pfui-Rufe

Urteilsbegründung Wie sich Richter Hoch um den Eindruck von Rechtsstaatlichkeit mühte

  • Lesedauer: 1 Min.

Von Claus Dümde

Am 116. Verhandlungstag erinnert vieles an den 15. November 1995, als im Landgericht an der Turmstraße der erste Anlauf dieses »Jahrhundertprozesses« begann: Zweifache Sicherheitskontrollen auch für Angeklagte, Verteidiger und Journalisten, khakifarbene und graublaue Uniformen in Übermacht. Schon 10.15 Uhr kommt das Gericht, von links, fünf Minuten später, von rechts, Günther Kleiber, anthrazitfarben mit dunkelroter Krawatte wie zum Staatsakt. Zwei ZDF- und eine RTL-Kamera, Dutzende Reporter stürzen sich auf ihn, doch in die Mikros hat er eigentlich nichts zu sagen. Ganz anders Egon Krenz, heller Anzug, um 10.42 Uhr- »Ich bin kein Totschläger!«, sagt er sichtlich gestreßt, doch mit fester Stimme. »Ich werde stellvertretend für die DDR-Bürger verurteilt, die ihr Leben in der DDR nicht kriminalisieren lassen wollen.«

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