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Gericht wies Klage ab

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Greifswald (ddpADN). Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald hat die Klage eines Stralsunder Ehepaares gegen die umstrittene Rechtschreibreform per Eilbeschluß zurückgewiesen. Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die neuen Regeln sei somit vom Tisch, sagte Richter Eckhard Corsmeyer am Montag in Greifswald. Nach Angaben des Schweriner Kultusministeriums begründete das Gericht seine Entscheidung damit, daß die Einführung der reformierten Schreibweise für die Verwirklichung des elterlichen Erziehungsrechts nicht wesentlich sei. Danach handele es sich bei der Neuregelung auch nicht um ein Bildungs- und Erziehungsziel, das wegen seiner zentralen Bedeutung vom Gesetzgeber festgelegt werden müßte.

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