Werbung

Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

N

  • Lesedauer: 1 Min.

ner arbeitgeberfreundlichen Rechtsprechung ließ diese Regelung die Abwehr krankmachender Umstände in Betrieben allzu häufig ins Leere laufen. Berüchtigt ist bei Fachleuten das »Schandurteil« des Landesarbeitsgerichtes Stuttgart, das die Kündigung eines Beschäftigten bestätigte, weil der sich über seine Gewerkschaft an die Gewerbeaufsicht gewandt hatte, die ihm zwar hinsichtlich seiner Beschwerde recht gab, doch seine Entlassung war nach Richtermeinung wegen »Störung des Vertrauensverhältnisses« im Betrieb ebenfalls rechtens. Solch Arbeitgeberverhalten und Richtersprüche schließt das neue Gesetz ausdrücklich

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal