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Datenschutz-Hürden umgangen

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Details jedoch interessieren Weberling, der zu Venus' Amtszeit gegen ihn manche tarif- wie arbeitsrechtliche Auseinandersetzung verloren hatte, nicht. Die genannte Studie, die von ihm initiiert wurde, diente denn auch weniger der wissenschaftlichen Erforschung des Zusammenspiels von Staatssicherheit und DDR-Medien als der Jagd nach Journalisten, die nach seiner Auffassung in einer »wehrhaften Demokratie« keinen Platz haben dürfen. Erich Böhme hatte bei seinem Dienstantritt als Herausgeber der »Berliner Zeitung« sinngemäß verkündet, ihn interessierten nicht die Leichen im Keller, sondern wie die Redakteure heute recherchierten und schrieben, weshalb er jegliche Stasijagd ablehnte. Mit dem forschen Personalchef wollte das Hamburger Management wohl den prominenten Herausgeber auf Gegenkurs bringen. Weberling war einst Bundesvorsitzender des Rings christlich-demokratischer Studenten und schien wohl gerade deshalb dem der CDU stark zugeneigten Gruner+Jahr-Chef Gerd Schulte-Hillen dafür geeignet.

Zur Jahresmitte 1993 hatte es in Hamburg einen Beschluß - den man aber wohl nicht »Operativplan« nannte - gegeben, der auf die »Säuberung« der G+J-Töchter im Osten zielte. Weberling gründete sofort einen »Historischen Arbeitskreis«, der sich bei der »Berliner Zeitung« dieser Aufgabe widmen sollte, aber dieser wurde - so berichtete er empört - »verboten«, von Böhme und Geschäftsführer Niehaus.

Daraufhin verfiel der umtriebige Rechtsanwalt, der seinerzeit in einem juristischen Kommentar dargelegt hatte, wie das Stasi-Unterlagengesetz zu ver-

stehen und anzuwenden sei, auf einen neuen Trick, mit dem er sich kürzlich in aller Öffentlichkeit selbst rühmte: Die Datenschützer hätten alles getan, um im Stasi-Unterlagengesetz die Offenlegung der Täter zu verhindern. Doch er habe sich gesagt: »Nun macht mal schön, aber es gibt auch noch die Paragraphen 32 bis 34, und die sprechen von Presse- und Wissenschaftsfreiheit.« Über diesen Weg sei es möglich, die gesetzlichen Datenschutz-Hürden zu überwinden.

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