Kommunisten bleiben ohne Entschädigung
Grundsätzlich von Entschädigung ausgeschlossen sind jene, die vor dem 1. September 1939 den Militärdienst verweigerten sowie alle Deserteure, die sich nach dem 56er KPD-Verbot in der Bundesrepublik kommunistisch betätigten. Im Jahre 1997 ...
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