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Ehrenposten für die Gedenkfeier

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»Das diesjährige Bundestreffen der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger des Eisernen Kreuzes e. V findet vom 17 bis 19 Oktober 1997 in Hammelburg statt«, bestätigte Dr Klaus Rose, Parlamentarischer Staatssekretärs beim Verteidigungsministerium. Abermals werden die alten Krieger von der Bundeswehr betreut. So sind ein Besuch der Infanterieschule und eine Führung durch das Militärmuseum geplant. Auch will Rühes Truppe »Ehrenposten für die Gedenkfeier am städtischen Ehrenmal« stellen. Im vergangenen Jahr hatten sich

rund 200 Ordensträger mit Freunden zu ihrem 42. Jahrestreffen in Dresden gesammelt. Auch dort diente sich die Bundeswehr samt des Befehlshabers im Wehrbereich VII, Generalmajor Michael von Scotti, als Erbin an. Vehemente Proteste, die sich auch von einem massiven Polizeiaufgebot nicht unterdrücken lie-ßen, brachten öffentliche Auftritte zum Platzen. Ähnliches befürchtet die Hammelburger Stadtverwaltung nicht. In Ruhe schreibt der OB am Grußwort.

In Bonner Regierungskreisen kursiert derweil ein Entwurf zum »Erlaß zur abschließenden Regelung der Rehabilitierung und Entschädigung von aufgrund der Tatbestände >Wehrkraftzersetzung<, >Kriegsdienstverweigerung< oder Fahnenflucht Verurteilten«. Es soll geregelt werden, wer die vom Bundestag beschlossenen 7500 Mark bekommt. Fast völlig ausgeschlossen sind Hinterbliebene, auch wenn sie von Verfolgung betroffen waren. »Das heißt, an jedem vollstreckten Todesurteil, an jedem in der Zwischenzeit verstorbenen Deserteur spart Waigel«, empört sich Volker Beck, MdB der Bündnisgrünen.

Problematisch sei auch, daß man »normale, nichtmilitärische Taten«, die mit der Desertion zusammenhängen, als strafwürdig anerkennen will. Es wird »als Beispiel« auf Mord verwiesen, doch steht angesichts der Tendenz des Entwurfes zu vermuten, daß selbst Diebstähle oder andere »Straftaten zum Überleben« als Ablehnungsgründe herhalten können, sagt Ludwig Baumann, einer, der Hiltlers

Mordtruppe den Gehorsam aufgekündigt hat. Es sei bestimmt kein Zufall, daß der Waigelentwurf Formulierungen aus der Bundestagsentschließung meidet. So ist davon, daß der »zweite Weltkrieg ein Angriffs- und Vernichtungskrieg« und somit ein »von Deutschland verschuldetes Verbrechen« war, keine Rede. Während das Parlament feststellte, daß »Tausende« Deserteure hingerichtet wurden, läßt der Erlaß gerade noch »viele« zu.

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