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die Fraktion

IH'lHNiHnil Wanzen spalten Auch FDP-Parlamentarier gegen Grundrechtsabbau Von Claus Dümde

  • Lesedauer: 2 Min.

Heute steht der »Große Lauschangriff« auf derTagesordnung des Bundestages. Fällt ein weiteres Grundrecht? FDP-Abgeordnete lehnen den Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung weiterhin ab. Aus Sorge um den Rechtsstaat.

Jutta Geikler, wohnungspolitische Sprecherin der PDS im Landtag von Sachsen-Anhalt, reagierte Anfang September sarkastisch auf die Abstimmung zum Lauschangriff im Magdeburger Parlament. Auf Antrag der CDU hatte eine Mehrheit der SPD ihren eigenen Ministerpräsidenten überstimmt, so daß ein 44 : 35 pro Lauschangriff zustande kam. Die PDS-Politikerin zitierte Nicola Gomes Davila: »Der moderne Staat wird sein Wesen verwirklichen, wenn die Polizei, wie Gott, allen menschlichen Akten beiwohnen wird.«

Übertrieben ist das nicht. Denn der zwischen den »Sicherheitspolitikern« von CDU/CSU und SPD unter Führung des früheren RAF-Anwalts Otto Schily ausgekungelte »Kompromiß« wird es künftig nicht nur IM von BND und Verfassungsschutz, sondern auch Staatsschützern

und gewöhnlichen Polizisten erlauben, de facto nach Belieben in fremden Schlafzimmern präsent zu sein. Daß das, was dort passiert, auch legal auf Video festgehalten wird, dürfte nur eine Frage der Zeit sein. Stete populistische Wahlkampfsprüche zur »inneren Sicherheit« höhlen ja bekanntlich das Grundgesetz.

Dort ist die Unverletzlichkeit der Wohnung noch als Grundrecht festgeschrieben. Was jedoch in punkto »akustischer und optischer Wohnraumüberwachung« in manchen deutschen Krimis zu sehen ist, war keinesfalls bloße Fiktion.

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