Konfusion um Honorare der Kassenärzte
Bundessozialgericht entschied gegen KV
Von Peter Kollewe
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat ein Problem, ein finanzielles. Am 17 September hob das Bundessozialgericht (BSG) eine im Juni 1996 vorgenommene rückwirkende Budgetierung einiger Arztleistungen als nicht zulässig auf (AZ. 6 RKa 36/97). Damals beschloß der Bewertungsausschuß der KV, ein bundesweites Gremium von Ärzten und Kassen für die Bewertung kassenärztlicher Leistungen, die von den Arztpraxen für
die ersten beiden Quartale vorgelegten Honorarforderungen zu kappen.
Begründet wurde dieser Schnitt damit, daß der seit dem 1. Januar 1996 geltend...
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