Konfusion um Honorare der Kassenärzte

Bundessozialgericht entschied gegen KV

Von Peter Kollewe

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat ein Problem, ein finanzielles. Am 17 September hob das Bundessozialgericht (BSG) eine im Juni 1996 vorgenommene rückwirkende Budgetierung einiger Arztleistungen als nicht zulässig auf (AZ. 6 RKa 36/97). Damals beschloß der Bewertungsausschuß der KV, ein bundesweites Gremium von Ärzten und Kassen für die Bewertung kassenärztlicher Leistungen, die von den Arztpraxen für

die ersten beiden Quartale vorgelegten Honorarforderungen zu kappen.

Begründet wurde dieser Schnitt damit, daß der seit dem 1. Januar 1996 geltend...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.