Die Bombengeschäfte des Bundes

Grundstückskäufer Herbert Reinecke hat erfahren: Munitionsräumung ist Privatangelegenheit

  • Jochen Bülow
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Die Saat des Krieges geht auch 60 Jahre nach dem Morden auf: Überall in Europa finden sich auf ehemaligen Schlachtfeldern, an Standorten ehemaliger Munitionsfabriken und Militärflächen Bomben, Granaten und Giftstoffe. Auch in Deutschland sind hunderttausende Hektar verseucht. Die Räumung solcher Hinterlassenschaften deutschen Größenwahns hat bisher der Bund bezahlt - jetzt sollen die Grundstückseigentümer zahlen.

Helmar Reineke aus Detmold in Westfalen tat Ende 2000 was zehntausende Bundesbürger jedes Jahr auch machen: Er kaufte ein Grundstück. Während der Kaufverhandlungen mit der Bundesvermögensverwaltung (heute: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA) erhielt Reineke einige Merkblätter und Informationen. Daraus ging hervor, dass es in den 60er und 70er Jahren einige abgebrochene Munitionsräumungen gegeben hatte und dass das Gelände danach jahrzehntelang bewohnt, genutzt und für Zivilschutzübungen verwendet worden war. Zweifel des künftigen Käufers Reineke wegen möglicher Munitionsaltlasten wurden beschwichtigt. Darüber hinaus wurden Reineke »unverbindlich« Hoffnungen gemacht, er könne das Gelände und die vorhandenen Bauten nach dem Kauf als Demonstrationsobjekte für Dachbegrünungen, zum Wohnen und die Wiesen zur Viehhaltung nutzen. Im November 2000 glaubte Helmar Reineke, alle Voraussetzungen erfüllt zu haben und unterschrieb den Kaufvertrag: 60000 Mark für 57000 Quadratmeter - ein günstiger, kein Spottpreis. Wegen möglicher Munitionsaltlasten wurde auf die so genannte Staatspraxis verwiesen, nach der der Bund die Kosten für die Räumung übernimmt. Knapp sechs Hektar nannte Helmar Reineke zu diesem Zeitpunkt sein eigen: Kurz hinter dem Nordseedeich der Gemeinde Wremen bei Bremerhaven: »Alles war grün und sah wunderbar aus: Im Winter kann man Schlittschuhlaufen, im Sommer im Meer baden - einfach ein Traum«, glaubte Reineke damals. Doch aus dem Traum wurde ein Alptraum. Im Zuge der Gespräche über die Nutzung des Grundstücks hatte die zuständige Kreisverwaltung Cuxhaven die Katze aus dem Sack gelassen: »Im Wallgraben direkt am Eingang Ihres Grundstücks liegt jede Menge Munition, da sollten sie mal nachsehen«, erinnert sich Helmar Reineke an ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin des Bauaufsichtsamtes. Kaum hatte der Bagger losgelegt, traute Helmar Reineke seinen Augen nicht: In der Baggerschaufel lagen zwei zylindrische Metallkörper, unschwer als Granaten zu erkennen. Beim zweiten Baggergriff war es schon ein Dutzend Granaten. »Wir haben alle Arbeiten sofort eingestellt und die Polizei gerufen«, schildert Reineke den Tag im Frühjahr 2001, an dem alles anfing. Noch beim Beurkundungstermin des Kaufvertrages, so bezeugt der Notar Alfred Behr, habe der Vertreter der BIMA von »höchstens einigen Granaten« gesprochen. Doch von einigen Granaten konnte schon zehn Tage nach den ersten Funden keine Rede mehr sein: Über 1500 Geschosse, jedes mit 2,5 Kilogramm TNT versehen, waren zu diesem Zeitpunkt vom zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst Hannover (KBD) begutachtet und teilweise abgeholt worden. »Herr Reineke hat immer wieder, trotz Verbotes, Munition freigelegt«, sagt der heute zuständige KBD-Leiter, Heiko Riemer. »Ich wurde doch aufgefordert, die Munition, die angeblich nicht so gefährlich war, aufzusammeln und zum Abtransport bereitzulegen«, wehrt sich Helmar Reineke. Wie es wirklich war, lässt sich heute kaum noch feststellen. Aber es bleiben Fragen: Warum hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst nichts unternommen, wenn Eigentümer Reineke tatsächlich wochenlang immer wieder beträchtliche Munitionsmengen ohne Erlaubnis geborgen haben sollte? Immerhin waren die Bombenspezialisten mindestens elf Mal auf dem Grundstück und haben immer wieder Granaten abgeholt. Und ist es vorstellbar, dass die Kampfmittelräumer eine Privatperson beauftragen, tonnenweise Munition einzusammeln, sie in Gitterboxen zu stapeln und telefonisch anzurufen, wenn die Boxen voll sind? Die Munition blieb monatelang liegen - irgendwann nämlich wurden den Kampfmittelräumern offensichtlich die Mengen zu groß - jetzt sollte Reineke einen Räumungsantrag stellen. Und die Kosten tragen. Der wandte sich deshalb an die Oberfinanzdirektion Magdeburg, die die Bundesrepublik in solchen Fällen vertritt, und bat um Übernahme der Räumungskosten in unbekannter Höhe. Die Magdeburger lehnten ab. Das Land Niedersachsen, die Niedersächsische Staatskanzlei, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, zuständig auch für Kriegsmunition - niemand konnte oder wollte Helmar Reineke helfen. Die örtliche Gemeinde bestritt sogar bis Mitte 2003, dass von der Munition eine Gefahr ausginge - verpflichtete Helmar Reineke aber trotzdem schon ein Jahr zuvor, einen Zaun um das Grundstück zu errichten und die Munition zu bewachen. Für Reineke begann unfreiwilliges Camping: »Ich habe im Schlafsack im Stall übernachtet - bis mir diese "Nutzung" ebenfalls untersagt wurde. Schlafen ist Wohnen. Und Wohnen durfte ich dort nicht.« Zwischenzeitlich klopften »Herren ohne Haare und in Springerstiefeln bei mir an - die wollten ein bisschen spazieren gehen und Munition sammeln. Und dafür sogar bezahlen«, erinnert Reineke. Helmar Reineke hat recherchiert: Wer wusste wann davon, dass sich Munition auf dem Grundstück finden könnte? Und kam zu erstaunlichen Ergebnissen: Schon sechs Monate vor dem Kauf hatte der Landkreis Cuxhaven die Bundesvermögensverwaltung darüber informiert, dass »vor Verkauf die Altlastenfrage zuverlässig zu lösen« sei. Mitarbeiter des Amtes und der örtlichen Gemeinde bestätigten im ND-Gespräch, dass »hier alle schon immer wussten, dass da was liegt«. Hat das BIMA wissentlich ein munitionsbelastetes Grundstück verkauft? Das bestreiten die Herren der bundeseigenen Flächen vehement. Doch auch die Gemeinde Wremen hat die Bundesbeamten nach eigener Auskunft auf den Munitionsverdacht hingewiesen. Aber sie hätte viel mehr tun müssen. Nach einem Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Jahre 1995 sind »aufgrund von Hinweisen auf das Vorhandensein von Kampfmitteln Sondierungsmaßnahmen geboten«. Diese hat die »Gefahrenabwehrbehörde« zu veranlassen - im Falle Wremen das Ordnungsamt. Dort aber tat man zehn Jahre lang nichts - bis man mit Helmar Reineke einen Dritten am Wickel hatte, dem man die Kosten für die Munitionsbeseitigung auferlegen konnte, die die Gemeinde selber nicht tragen wollte? Schon seit Jahren beobachten Experten, dass der Bund, der eigentlich nach der so genannten Staatspraxis die Kosten für die Räumung ehemaliger Wehrmachtsmunition übernehmen muss, nicht mehr zahlen will. »Alles Unsinn«, heißt es beim BIMA pauschal. Doch: In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom September 2004 heißt es klipp und klar: »Ich beabsichtige daher, die weitere Erstattung dieser Gefahrenbeseitigungskosten durch den Bund künftig abzulehnen« und weiter: »Die Kosten der Räumungen sind auch bei Einfamilienhausgrundstücken dem Grundeigentümer zumutbar.« Das BMF ist die unmittelbar dem BIMA und der Oberfinanzdirektion Magdeburg vorgesetzte Behörde. Der mittlerweile arbeitslose Helmar Reineke hat die Aufforderung erhalten, die Räumung seines Grundstücks selber in Auftrag zu geben. Kostenpunkt: Mindeste...

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