Agrarbetriebe ohne Klotz am Bein

BVVG prüft erste Anträge auf Ablösung der DDR-Altschulden

  • Thomas Großmann
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) prüft derzeit die ersten zehn Anträge auf Ablösung der Schulden, die 1500 Agrarbetriebe in Ostdeutschland noch aus DDR- und Wendezeiten mitschleppen. Diese haben sich durch die laufenden Zinsen mittlerweile auf 2,5 Milliarden Euro aufgetürmt.

Wie Wolfgang Horstmann, der Sprecher der BVVG-Geschäftsführung am Donnerstag in Berlin mitteilte, hat die Entschuldung ostdeutscher Agrarbetriebe nach dem Mitte letzten Jahres in Kraft getretenen Landwirtschafts-Altschuldengesetz begonnen. Noch bis 31. August diesen Jahres haben die 1500 LPG-Nachfolger Zeit, bei den mehr als 60 Gläubigerbanken Anträge auf Entschuldung zu stellen. Dabei werden die Schulden, die aus DDR-Zeiten stammen, nicht einfach erlassen. Die Agrarbetriebe werden gegen eine Einmalzahlung von den Altschulden freigestellt. Über die Höhe dieser Zahlung müssen sich die Unternehmen mit den Gläubigerbanken und der BVVG verständigen. Die Treuhandnachfolgerin wirkt nach eigener Aussage als »beauftragte Stelle« im Interesse des Bundes an dem Verfahren mit und übt eine Kontrollfunktion aus. Die Ablösesumme soll nach dem Willen des Gesetzgebers so hoch wie möglich sein. Wird aber in der Regel deutlich unter der Gesamtschuld liegen. Bei der Berechnung wird das »nicht betriebsnotwendige Vermögen« - in der Regel Flächen ab einem Verkehrswert von 10000 Euro - sowie die Gewinne der letzten drei Jahre und die Gewinnerwartungen für die nächsten fünf Jahre berechnet. Banken und BVVG prüfen die Angaben der Betriebe anhand der Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage und treffen eine gemeinsame Entscheidung über die Höhe der abschließenden Zahlung. »Wir gehen von einer Zeitspanne von eineinhalb Jahren aus, die dieser Prozess in Anspruch nehmen wird«, sagte Wolfgang Horstmann. Die Antragsfrist bis zum 31. August bezeichnete er als »ausreichend«. Den Betrieben lägen alle Informationen vor, es gäbe daher keinen Anlass, die Frist zu verlängern. Neben der Einmalzahlung steht den betroffenen Agrarbetrieben auch der Weg der Abzahlung von Schulden aus den Überschüssen offen. Künftig müssten dann 55 Prozent der Gewinne für die Tilgung der Altschulden einsetzen. Dieses Verfahren dürfte wenig attraktiv sein, denn der Weg bis zur Schuldenfreiheit wäre sehr lang. Außerdem müssen die Betriebe jedes Jahr mehrere tausend Euro für Wirtschaftsprüfer und Banken zur Verwaltung der Altschulden aufwenden. Die BVVG erwartet daher, dass sich die Mehrzahl der Schuldner für den Weg der Einmalzahlung entscheiden wird. Die Finanzierung der Ablösesumme ist Sache der Betriebe. Wolfgang Horstmann geht davon aus, dass dies über marktübliche Darlehen erfolgen wird. Nachdem die Treuhandanstalt 1991/92 bereits Altschulden von Agrarbetrieben in Höhe von 1,5 Milliarden DM getilgt hatte, lasteten 1992 immer noch rund 2 Milliarden DM Ausstände auf den Nachfolgern früherer LPGs. Durch die laufenden Zinsen türmten sich die Schulden laut BVVG auf heute rund 2,5 Milliarden Euro auf. Die neue Regelung zur Entschuldung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1997 die Altschulden bestätigt, das damalige Verfahren aber als zu langwierig kritisiert hatte. In welcher Höhe die Altschulden tatsächlich getilgt werden, ist noch nicht abzusehen. Im Bundeslandwirtschaftsministerium geht man offenbar von rund 600 Millionen Euro aus. »Ich würde mich freuen, wenn diese Su...

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