Hamburg (ADN/ND). Für die 9000 Beschäftigten der deutschen Zuckerindustrie hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag über Altersteilzeit vereinbart. Von Februar an können Arbeitnehmer, die 55 Jahre oder älter sind, vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, teilte die NGG am Dienstag in Hamburg mit. Die Betroffenen erhalten 85 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens sowie 90 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber. Diese Regelung gilt bis zum frühestmöglichen Bezug der Rente.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/701123.altersteilzeit-in-der-zuckerindustrie.html