nd-aktuell.de / 04.03.1998 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Neu: Der Hausarzt als Gutachter

scheidungs- und Gestaltungsprozeß der medizinischen Rehabilitation einbezogen. Rehabilitationsbedürftige sollen dadurch rechtzeitig erreicht werden. In den neuen Bundesländern ist das Wahlverfahren bereits seit April 1996 gültig und hat sich bewährt.

Die BfA-Versicherten werden mit einem aktuellen Merkblatt über das Wahlverfahren informiert. Sie erhalten ab März 1998 ein erweitertes Antrags-

formularset. Es enthalt die für den Arzt bestimmten Formulare - Anschreiben an den Arzt, Befundbericht und Honorarabrechnung -, die benötigt werden, wenn die Wahlmöglichkeit zugunsten des behandelnden Arztes genutzt wird.

Wählt der Versicherte einen Gutachter, so verwendet dieser für seine Dokumentation weiterhin das BfA-Formblattgutachten.

Die Antragsformulare werden von den Geschäftsstellen der Krankenkassen, den Versicherungsämtern und den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA ausgegeben.

Der Selbstauskunftsbogen für den Antragsteller, der unter anderem Fragen zu beruflichen Belastungsfaktoren enthält, muß in jedem Fall ausgefüllt werden. Der Versicherte sollte den Rehaantrag und den bereits ausgefüllten Selbstauskunftsbogen zu seinem behandelnden Arzt mitnehmen. Der Arzt fertigt dann den Befundbericht aus und schickt alle Unterlagen- an die BfA. So wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt.