nd-aktuell.de / 04.03.1998 / Politik / Seite 16

Weisungsrecht

Ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht vereinbart, entscheidet der Arbeitgeber. Die Zuweisung von Beschäftigten zu einer anderen Schicht kann in diesem Fall nicht als Versetzung gewertet werden, entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Das gilt selbst dann, wenn mit der veränderten Arbeitszeit ein Verlust von Zuschlägen verbunden ist. Der Betriebsrat hat dabei kein Mitbestimmungsrecht, weil das Direktionsrecht des Arbeitgebers vorgeht (Az. 11 Sa 1002/96).