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  • Politik
  • EU-Gerichtsentscheid in Dänemark

Unterschiede

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 1 Min.

Bei den Gerichten haben es EU- und Euro-Gegner nicht leicht, ob nun in Deutschland oder in Dänemark. Der Oberste Gerichtshofin Kopenhagen hat gestern eine Verfassungsklage gegen den Maastrichter Vertrag abgewiesen. Im politischen Entscheidungsprozeß aber geht es längst um seine revidierte Fassung. Und auch die Amsterdamer Version mußte viel Kritik einstecken. Die EU hat die große Chance vertan, Brüssel demokratischer, transparenter, bürgerfreundlicher zu machen. Brav beugte sich die Politik den Interessen von Banken und Konzernen.

Dennoch gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Deutschen und Dänen: Unsere Nachbarn dürfen selbst entscheiden, ob sie dem neuen EU-

Vertrag zustimmen. Schon einmal, vor sechs Jahren, haben sie Brüssel die gelbe Karte gezeigt und erst nach Sonderregelungen in einem zweiten Referendum Ja gesagt. Das Urteil jetzt als Weichenstellung für die Volksabstimmung am 28. Mai zu betrachten, wäre allerdings zu einfach. Zwar liegt die vom sozialdemokratischen Premier Rasmussen angeführte Zustimmungsfront in Umfragen deutlich vorn, doch das klassische Ja-Nein-Schema im Lande ist aufgebrochen. Vor allem die Volkssozialisten sind wieder mehrheitlich ins Ablehnungslager gewechselt. Noch hat sich jeder fünfter Däne nicht entschieden.

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