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EBBD Chef wollte Lohnverzicht erzwingen

Gericht hob willkürliche Kündigu ngen auf Von Claus Dümde

  • Lesedauer: 2 Min.

Drei Beschäftigte der Firma Salzmann im nordhessischen Melsungen wurden gefeuert, weil sie nicht »freiwillig« auf einen Monatslohn verzichtet hatten. Das Arbeitsgericht Kassel hob vorige Woche die Kündigungen auf. Das Unternehmen verarbeitet Kunststoffe. Seit 1996 rechnet sich das nicht mehr; der offiziell verbuchte Verlust betrug 1,7 Millionen Mark. Ein Sanierungskonzept sah »Verzicht aller Beteiligten« vor. Als erste traf es die 130 Beschäftigten. Um ihre Arbeitsplätze zu retten, verzichteten sie auf das Weihnachtsgeld für 1996 sowie auf Lohnzuschläge.

Vorigen Herbst verfügte dann der Chef, daß auch die Hälfte des vertraglich zugesicherten 97er Weihnachtsgelds gestri-

chen wird. Außerdem verlangte er, daß alle Beschäftigten »freiwillig« komplett auf Lohn für September sowie ein Sechstel deis Urlaubsgelds verzichten. Begründung: Bis Oktober seien erneut Verluste vcul über 1,6 Millionen Mark aufge-' laufen; die Firma stehe vorm Konkurs.

Nur (drei Beschäftigte wagten, auf ihrem Lobin zu bestehen. Prompt erhielten sie die; angedrohte »Änderungskündigung«: Verzicht oder Entlassung. Für Rechtsanwalt Wilfried Mosebach stellt das eine »strafrechtlich relevante Nötigung« dar: »Nach frühkapitalistischer Art« solle klar gemacht werden, daß aufmüpfige) Arbeitnehmer mit dem Verlust ihres Jobs bestraft werden. Das Gericht argumentierte anders: Eine »betriebsbedingte Kündigung« aus wirtschaftlichen Gründen sei ungerechtfertigt, weil der Erfolg einer Sanierung nicht vom Lohnverzicht dreier Mitarbeiter abhängen könne.

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