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  • Politik
  • B. K. Tragelehn, Präsident des Ost-PEN:

Brecht-Erben. Kultur-Standort. Müller-Stück

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein bayrisches Oberlandesgericht hat auf Antrag der unsäglichen Gemeinschaft der Erben Bertolt Brechts, und ohne Revision zuzulassen, die weitere schriftliche Verbreitung des letzten Theaterstücks von Heiner Müller, GERMANIA III, untersagt, weil in zwei Szenen Texte von Brecht einmontiert sind. Eine Presse, in der täglich der Schwachsinn vom Schwachsinn Schwachsinn abschreibt, spricht von Plagiat. Dieses Oberlandesgericht, diese Er-

bengemeinschaft und diese Presse malen vom Standort Deutschland ein Bild, das dem Beobachter zuruft: Hier können Sie investieren! Von Kultur werden Sie nicht behelligt. Ist das ein realistisches Bild?

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