Ordnung. DeBBundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden EU-Richtlinie zu. Für bereits vorhandene Führerscheine gilt Bestandsschutz. Wer beispielsweise über die normale Fahrerlaubnis für Pkw (bislang Klasse III) verfügt, kann weiterhin Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Wer ab dem 1. Januar kommenden Jahres eine Führerscheinprüfung ablegt, muß mit deutlich
höheren Gebühren rechnen. Für Neulinge werden die Fahrerlaubnisse dann in vier Klassen (A bis D) erteilt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/717353.ab-neue-fuehrerscheine.html