Gute Nacht
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Kleidungsstück dann ein Nachthemd, wenn es nach seinem »äußerlichen Erscheinungsbild ausschließlich oder im wesentlichen zum Tragen im Bett bestimmt ist«. Nachthemden könnten aber »auch zu anderen Zwecken verwendet werden«. Die Richter entschieden damit zugunsten einer Wiener Firma. Zöllner hatten aus Thailand eingeführte Kleidungsstücke als Freizeitkleidung eingestuft und einen höheren Zoll verlangt.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.