Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

JÜRGEN AMENDT

  • Lesedauer: 1 Min.

(Wird fortgesetzt. Der erste Beitrag erschien im Ratgeber Nr. 349)

Die Versammlungsfreiheit, die auch die Demonstrationsfreiheit einschließt, gehört zu den klassischen bürgerlichen Grundrechten und -freiheiten. Wer darf sich wo versammeln? Wer darf wo demonstrieren? Wer schützt die Versammelten und Demonstrierenden? Unser Autor, Rechtsanwalt Prof. Dr. ERICH BUCHHOLZ, legt in einer Beitragsfolge die gesetzlichen Grundlagen für die Wahrnehmung dieser Grundrechte. Auf Leseranfrage und in Ergänzung des Themas widmete er sich auch Verboten, entsprechenden Urteilen und deren Auslegung. Zur Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit kommt ein weiteres Grundrecht hinzu - die Meinungsfreiheit.

Die Demonstrationsfreiheit als »kollektive Meinungsbildung und -kundgäbe« wird durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit ergänzt. Auch dieses gehört zu den klassischen Grund- und Menschenrechten, die eine halbe Million DDR-Bürger am 4. November 1989 in Berlin auf dem Alexan-

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -