Unsozialer Freikauf
Obwohl in der Bundesrepublik Betriebe mit mindestens 16 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet sind, sechs Prozent ihrer Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen, sieht die Realität anders aus. 1996 betrug die sogenannte Schwerbehindertenquote nur noch 3,8 Prozent. Viele Arbeitgeber entrichten lieber für nichtbesetzte Pflichtplätze eine Ausgleichsabgabe, als Arbeitsplätze schwerbehindertengerecht einzurichten. Zu derlei unsozialem Freikauf animiert die festgesetzte geringe Abgabe von 200 Mark monatlich geradezu
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