Gefolterter bestraft
(ADN). Ein 40jähriger Kurde ist gestern wegen Verstrikkung in eine Plakataktion einer Untergruppierung der in Deutschland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung und 4500 Mark Geldbuße verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts sprach den Angeklagten des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig. Der nach
Folterung aus der Türkei geflüchtete Mann war am 31. Juli 1995 in einer Gruppe gestellt worden, die Plakate d§r vom Bundesinnenministerium ebenfalls verbotenen PKK-Untergliederung ERNK klebte. Eine direkte Beteiligung am Plakatkleben war dem Angeklagten nicht nachzuweisen.
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