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Rückzahlung der Studienförderung

  • Lesedauer: 3 Min.

scheid wird etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht vom Bundesverwaltungsamt in Köln zugesandt.

Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren in vierteljährlichen Raten von 600 Mark zurückzuzahlen. Grundsätzlich ist es zinsfrei, befindet man sich aber mit einer Rate im Rückstand, werden dafür Zinsen erhoben.

Die Verpflichtung zur Rückzahlung wird durch mehrere Ausnahmeregeln eingeschränkt. Auf Antrag wird von der Rückzahlung freigestellt, wer über ein zu geringes Einkommen verfügt. Für Ledige beträgt diese Grenze 1475 Mark monatlich (Nettoeinkünfte). Bei Verheirateten erhöht sich dieser Betrag um 665 Mark für den Ehegatten, 665 Mark für jedes Kind über 15 Jahren und 515 Mark für jedes Kind unter 15 Jahren. Dieser Freibetrag mindert sich allerdings um die Einkünfte des Ehegatten bzw. der Kinder.

Zeiten, in denen man wegen zu geringen Einkommens von der Rückzahlung des Bafögs freigestellt ist, hemmen die 20-Jahres-Frist jedoch um höchstens zehn Jahre. Das heißt, spätestens nach zehn Jahren beginnt

die Ruckzahlungspfhcht. Wer selbst dann noch nicht in der Lage ist, sein Darlehen zu tilgen, bekommt die Schuld gestundet. Zusätzlich fallen Zinsen an.

Das Darlehen wird in Höhe der monatlichen Rate (200 Mark) erlassen, wenn im Haushalt ein Kind bis zu zehn Jahren erzogen wird. Bei einem behinderten Kind gilt dies ohne Altersbegrenzung. Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen vorliegen: Man darf nur unwesentlich erwerbstätig sein, d. h. nicht mehr als zehn Stunden in der Woche arbeiten, und das Einkommen darf die bereits genannten Freibeträge nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Teilerlaß um zusätzlich 200 Mark monatlich bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Die Anträge sind schriftlich beim Bundesverwal-

tungsamt einzureichen.

Weitere Teilerlasse gibt es in Verbindung mit der Abschlußnote (25 Prozent, wenn man zu den 30 Prozent Prüfungsbesten gehört) sowie bei vorzeitigem Abschluß des Studiums (auf Antrag 5 000 Mark, wenn die Ausbildung mindestens vier Monate vor dem Ende der

individuellen Förderungshöchstdauer beendet wurde).

Die größte Summe kann man allerdings sparen, wenn das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden kann. Wer in der Lage ist, ab Beginn der Rückzahlungspflicht einen bestimmten Betrag in einer Summe zu tilgen, bekommt je nach Höhe des Betrages einen Nachlaß zwischen acht und 50,5 Prozent, der sich wiederum nach der Höhe der Darlehensschuld richtet. Auch wenn schon eine Ratentilgung aufgenommen wurde, kann jederzeit die noch bestehende Restschuld in einem Betrag abgelöst werden.

Zur Verdeutlichung des eben Beschriebenen ein Beispiel: Die Bafög-Schuld beträgt insgesamt 24 200 Mark, d. h. bei voller Ratenzahlung würde der Antragsteller zehn Jahre und einen Monat lang 200 Mark monatlich zurückzahlen. Da der Antragsteller nach Beginn der Rückzahlungspflicht drei Jahre lang ein Kind versorgte und in dieser Zeit nur unwesentlich erwerbstätig war, wurden 7 200 Mark erlassen. Die Restschuld von 17 000 Mark gilt als beglichen, wenn der Antragsteller in der Lage ist, 12 665 Mark in einer Summe zurückzuzahlen. Der Differenzbetrag von 4 335 Mark wird erlassen.

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