Mieter müssen Kosten für Wartung nicht bezahlen

Wir erhielten jetzt Kenntnis von einem Urteil zu Wartungskosten für Au-ßenwandheizer, das den Standpunkt stützt, daß die Kosten dafür nicht auf die Mieter umgelegt werden können.

So urteilte das AG Greifswald am 24. März 1998 (Az. 42 C 9/94), Wartungskosten für diese Geräte seien deswegen nicht umlagefähig, weil in der Anlage 3 zu § 27 der »Zweiten Berechnungsverordnung« - die solche Fragen regelt unter dem Punkt 4 d nur von der Umlagefähigkeit von Wartungskosten für Etagenheizungen die Rede sei. Gasaußenwandheizer seien aber m...


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