Kellerwände bleiben feucht

Einen trockenen Keller im neuen Haus versprach eine Bauunternehmerin ihren Kunden. Schon bald nach der Fertigstellung zeigte sich jedoch, daß die Kellerwände undicht waren. Sie blieben es trotz Bemühungen der Bauunternehmerin. Laut Gutachten war das Bauwerk mangelhaft. Zweimal verlangte der Bauherr schriftlich Nachbesserung, die abgelehnt wurde. Er ließ daraufhin den Schaden selbst beheben und forderte Ersatz für seine Aufwendungen. Die Bauunternehmerin hielt entgegen, ihr sei keine Frist zur Na...


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