Kurzarbeit in Dessau- ja oder nein?

Die Dessauer Stadtwerke legten in der Zeit vom I.Juli bis 30. September 1993 den Straßenbahnverkehr still, um alte Gleise und Fahrleitungen zu reparieren. Für diesen Zeitraum wurde mit dem Betriebsrat für die Beschäftigten im Straßenbahn-Fahrdienst Kurzarbeit Null eingeführt. Die Bundesanstalt für Arbeit weigerte sich jedoch, für sie Kurzarbeitergeld zu zahlen. Das Landessozialgericht entschied im folgenden Prozeß zugunsten der Stadtwerke: Bei Arbeitsausfall, der auf »wirtschaftlichen Ursachen bzw. betrieblichen Strukturveränderungen« beruhe, sei Kurzarbeitergeld zu gewähren.

Die Bundesanstalt für Arbeit legte Revision ein. Das Bundessozialgericht verwies mit Urteil vom 29. April 1998 die Sache an das Landessozialgericht zurück (Az. B 7 AL 102/97 R). Begründung: Die bisherigen Feststellungen reichten für eine abschließende Beurteilung nicht aus.

Grundsätzlich könne die Umstellung der Planwirtschaft auf die soziale Marktwirtschaft durch...


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