Moralischer Druck

Wenn aber willkürlich viele Dauerarbeitsplätze in befristete umgewandelt, kaum Arbeitnehmer in Festanstellung übernommen und immer nur Jobs auf Zeit vergeben werden, ohne daß dies durch die Auftragslage (z. B. starke Schwankungen) zu rechtfertigen wäre - das muß der Betriebsrat nicht hinnehmen.

Über sein Initiativrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 2

BetrVG kann er den Arbeitgebe...


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