Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Anspruch auf Zusatzurlaub

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr (§ 47 Schwerbehindertengesetz). Das setzt eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von fünf Tagen voraus.

Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, so erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet der Schwerbehinderte z. B. an allen Werktagen in der Woche, so stehen ihm sogar sechs Tage Zusatzurlaub zu. Arbeitet er nur an drei Tagen der Woche, so erhält er auch nur drei Tage Zusatzurlaub.

Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für Schwerbehinderte bestehen, die längeren Zusatzurlaub vorsehen, gelten diese Vereinbarungen.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte entsteht im Anerkennungsjahr voll - also nicht anteilig, gleich zu welchem Zeitpunkt die Schwerbehinderung behördlich festgestellt wurde. Allerdings muß der Zusatzurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum 31. März des Folgejahres beantragt und gewährt werden.

Wird in Betrieben ein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt, so besteht der Anspruch auf ein solches Urlaubsgeld für die Zeit des Zusatzurlaubs nur, wenn das vereinbart oder im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt worden ist.

Arbeitnehmern, die auf Antrag vom Arbeitsamt den Schwerbehinderten

gleichgestellt worden sind (Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 Prozent), steht der Zusatzurlaub nicht zu.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal