nd-aktuell.de / 07.10.1998 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Rechtslage

Betriebsräte, denen auf diese Weise das Mitbestimmungsrecht bei Kündigung genommen wird, können gegen solche Verfahrensweisen nichts machen, denn das ist die Rechtslage. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat bei jeder Einstellung zu unterrichten, ob es sich um eine befristete oder eine Festanstellung handelt.

Immer mehr Arbeitgeber machen von befristeten Einstellungen Gebrauch. Gegenwärtig sind rund vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen. Vor einem Jahr, so das Statistische Bundesamt, hatten zwölf Prozent aller Beschäftigten Zeitverträge. Die meisten Zeitverträge gibt es nach Untersu-