nd-aktuell.de / 09.10.1998 / Politik / Seite 3

Nach dem Krieg ein zweites Mal verfolgt

Ein anderer Richter sprach Schönborn frei, weil der nur sein »Recht auf freie Meinungsäußerung« in Anspruch genommen habe. Auch Kuhnt wurde freigesprochen: Er habe keine Volksverhetzung begangen. Die Hamburger Richter waren besonders gründlich: Sie beauftragten das Bundeskriminalamt mit einer kriminaltechnischen Untersuchung des Anne-Frank-Manuskripts. Das Gutachten umfaßte vier Seiten. Die Herren stellten unter anderem Spuren eines grünen Kugelschreibers fest, der erst sechs Jahre nach Anne Franks Tod auf dem Markt war Später, als das niederländische Gerichtslaboratorium in Rijswijk die Wiesbadener Kollegen um präzise Angaben bat, wo die grüne Paste zu finden sei, konnten die Herren vom BKA die Stelle nicht wiederfinden.

So wurde das Verfahren gegen Gestapo-Römer und Neonazi-Geiss zwölf Jahre hingezogen, so wurde das Mädchen Anne Frank ein zweites Mal verfolgt.