nd-aktuell.de / 21.10.1998 / Politik / Seite 15

Vermietete Garage

Wenn im Mietvertrag eine Wohnung und gleichzeitig auch eine Garage mitvermietet wurden, kann die Mieterhöhung für die Wohnung am örtlichen Mietspiegel orientiert werden, hinsichtlich der Garage aber gilt die ortsübliche Garagenmiete (LG Rottweil, 3. April 1998, Az. 1 S 29/97).

Bis heute sind bei uns keine Erfassungsgeräte für Heizkosten installiert. Die Frist dafür lief am 31. Dezember 1995 ab. Als die Wohnungsgesellschaft die Heizkosten zu 100 Prozent umlegte, nahm ich mein Recht zur Kürzung um 15 Prozent wahr. Daraufhin verwies der Vermieter auf die Ausnahmeregelung der Heizkostenverordnung, die besagt, daß keine Erfassungsgeräte installiert zu werden brauchen, wenn das technisch nicht möglich ist oder der Aufwand dafür zu hoch ausfällt. Muß der Vermieter eine Ausnahmegenehmigung haben oder kann er sich selbst auf die Ausnahmeregelung berufen?

Peter H., Halle