Amsterdam (dpa/ND). Das Tagebuch der Anne Frank darf in den Niederlanden nicht aus Fälschung bezeichnet werden. Das entschied am Mittwoch ein Gericht in Amsterdam. Zwei Neonazis aus Frankreich und Belgien dürfen den Fälschungsvorwurf unter Androhung einer Strafe von 25 000 Gulden (rund 22 000 Mark) nicht wiederholen. Der Franzose Robert Faurisson, der Belgier Siegfried Verbeke, der belgische Verlag »Freie historische Forschung« und dessen Herausgeber L. van den Bossche waren von der Amsterdamer Anne-Frank-Stiftung verklagt worden. Faurisson und Verbeke hatten in dem Buch »Anne Frank: Eine kritische Annäherung« behauptet, daß das Tagebuch von Otto Frank, dem Vater, erst nach dem Krieg geschrieben worden sei. Das Gericht stellte nun fest, daß das Tagebuch echt ist.
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