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Mindestens zehn Jahre alte Daten

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Der erste Vorschlag der Europäischen Union, es handelt sich um Ausgleichszahlungen bei Beibehaltung des Einfuhrverbots, ist laut eines EU-Sprechers in den USA bereits positiv registriert worden. Diese erste Option ist wird in der EU für den Fall favorisiert, daß die Risikoanalysen, die von der Europäischen Union in Auftrag gegeben wurden, belegen sollten, daß ein Zusammenhang zwischen der Verabreichung von Wachstumshormonen in der Tiermast und Krebserkrankungen beim Konsumenten nicht ausgeschlossen werden kann.

Weder liegen Untersuchungen darüber vor, wie die verschiedenen Substanzen, natürliche und synthetische Hormone, zusammen wirken, noch ob ihre Wirkung sich vervielfacht oder addiert. Dies ist denn auch der eigentliche Grund, weshalb sich die Bundesregierung in der Vergangenheit für das Importverbot stark machte. Dieser »vorbeugende Gesundheitsschutz« kann laut WTO allerdings nur aufrecht erhalten werden, wenn die EU entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen beibringen kann. Diese werden nun in den nächsten Wochen erwartet, doch wie aussagekräftig sie sein werden, ist vollkommen unklar, da sämtliches Datenmaterial 10 bis 20 Jahre alt ist und die Forschungsgrundlagen alles andere als gut sind, weiß Christina Kaul, EU-Expertin. Das wissen natürlich auch ihre EU-Kollegen, weshalb das Modell der Kompensationszahlungen entwickelt wurde. Über deren Höhe müßte allerdings genauso verhandelt werden wie über deren Zeitraum, denn die USA könnten darauf pochen, daß die Zahlungen

rückwirkend für die vergangen, zehn Jahre geleistet werden. Als Alternative dazu hat die EU-Kommission den Klägern die Aufhebung des Importverbots bei gleichzeitiger Kennzeichnungspflicht des Hormonfleisches anzubieten.

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