nd-aktuell.de / 01.10.2012 / Politik / Seite 1

Pussy-Riot-Anwalt weist Forderung nach Buße zurück

Moskau (dpa) - Ein Moskauer Gericht hat das Berufungsverfahren gegen drei Frauen der Polit-Punkband Pussy Riot überraschend auf den 10. Oktober vertagt. Die Richterin gab einem Antrag einer der inhaftierten Künstlerinnen statt, ihren Anwalt auszutauschen. Ihre Position stimme nicht mit der ihrer Verteidiger überein, sagte Jekaterina Samuzewitsch (30) am Montag im Gerichtssaal. Das Gericht muss entscheiden, ob die Verurteilung der Musikerinnen zu je zwei Jahren Haft nach einer Aktion gegen Kremlchef Wladimir Putin in einer Kirche rechtmäßig ist.

Ein Anwalt der Band hat zuvor die Forderungen der orthodoxen Kirche nach Buße zurückgewiesen. «Falls mit Buße ein Schuldeingeständnis gemeint ist, so ist das sehr unwahrscheinlich», sagte Verteidiger Mark Fejgin am Montag. Die jungen Frauen hätten stets klar gemacht, dass sie ihr umstrittenes Punkgebet gegen Kremlchef Wladimir Putin in einer Kirche als politische Performance sehen. Bei Gläubigen, die sich durch die Aktion beleidigt fühlten, hätten sich die Künstlerinnen bereits entschuldigt.

Die Musikerinnen waren wegen Rowdytums aus religiösem Hass zu je zwei Jahren Straflager verurteilt worden. Das Moskauer Stadtgericht sollte am Montag prüfen, ob das international scharf kritisierte Urteil rechtmäßig ist. Er rechne nicht damit, dass die Frauen freigesprochen würden, sagte Fejgins Kollege Nikolai Polosow der Agentur Itar-Tass. Allerdings erwarte die Verteidigung, dass das Urteil abgemildert werde.

Nadeschda Tolokonnikowa (22), Maria Aljochina (24) - beide Mütter kleiner Kinder - und Jekaterina Samuzewitsch (30) sitzen seit Anfang März hinter Gittern. Bürgerrechtler kritisieren das Vorgehen der Justiz als politisch motiviert.

Die Moskauer Polizei zog rund um das Gericht ein Großaufgebot zusammen. Streifenwagen patrouillierten die Umgebung.