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Entwurf zu Beschneidung vorgelegt

Religiöse Praxis bleibt »fachgerecht« erlaubt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (epd/nd). Das Gesetz zur religiösen Beschneidung von Jungen ist auf den Weg gebracht. Am Mittwoch billigte das Kabinett den Gesetzentwurf, wonach Juden und Muslime ihre Söhne weiter beschneiden lassen dürfen, wenn dies fachgerecht und mit möglichst wenig Schmerzen erfolgt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte den Bundestag auf, zügig über die Regelung zu beraten. Juden und Muslime waren verunsichert, nachdem das Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte.

Nach dem Entwurf soll im Sorgerecht ein Paragraf eingefügt werden, wonach Eltern dem Eingriff zustimmen können, auch wenn er nicht medizinisch notwendig ist. Bedingung ist die fachgerechte Anwendung »nach den Regeln der ärztlichen Kunst«, eine umfassende Aufklärung, eine effektive Schmerzbehandlung sowie die Berücksichtigung des Kindeswohls und - soweit möglich - des Willens des einzelnen Jungen.

Zudem wird die besondere Praxis von Juden, die den Eingriff oft von einem Beschneider (Mohel) vornehmen lassen, berücksichtigt. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt kann auch weiter eine Person, die nicht Arzt ist, beschneiden, solange dies fachgerecht geschieht. Kritik daran kommt vom Mainzer Medizinethiker Ilhan Ilkilic. Der Passus scheine ihm allein für Juden gemacht, sagte Ilkilic. Bei Muslimen würden die Jungen meist erst später beschnitten. Der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, sagte der »Rheinischen Post«: »Das ist ein ausgesprochen lebenskluger, ausgewogener und fairer Gesetzentwurf.« Der Entwurf bedeute das Aufrechterhalten der Religionsfreiheit und damit auch Rechtsfrieden, sagte der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek. Die Hilfsorganisation »Terres des Femmes«, die Deutsche Kinderhilfe und der Verein »Mogis« für Missbrauchsopfer kritisierten den Beschluss erneut mit Verweis auf die Kinderrechte.

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