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Wissen, wohin

Klaus Joachim Herrmann über den Opferbeauftragten

  • Lesedauer: 1 Min.

Zuständigkeiten und Ansprechpartner für Straftäter sind hinreichend bekannt. Polizei, Staatsanwaltschaft, Vollzug. Nicht selten erscheinen Verantwortliche sogar beim Übeltäter vor Ort. Geladen wird zu Vernehmung und Verhandlung, geurteilt über Verwahrung. Alles ist geregelt, geht im Normalfall seinen Gang.

Das Opfer ist in jeder Beziehung übel dran. Erst einmal war es leidtragend, dann weiß es nicht, wohin. Nur jedes zehnte Opfer einer Straftat wendet sich bislang an eine Hilfsorganisation. Dabei mangelt es nicht zuerst an Angeboten, sondern vielmehr an der Kenntnis davon und welches zutreffend sein könnte. Schon die Entscheidung, ob Anzeige erstattet werden kann und soll, ist nicht selten ein schwer zu lösendes Problem.

Die neue Internetseite des Opferbeauftragten ist da schon mal ein direkter Anlaufpunkt. Roland Weber soll sich um den verbesserten Zugang zu Hilfsangeboten, deren Koordinierung und Verbesserung, die Schließung von Lücken kümmern. Allein schon die Schaffung dieses Ehrenamtes, das es nun erstmals in der Bundesrepublik gibt, ist eine Aufwertung von Opfern. Mit dem Beauftragten wäre auch eine Stimme gewonnen, die öffentlich wirksam werden kann. Das Amt wird freilich nur das werden können, was aus ihm gemacht wird.

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