nd-aktuell.de / 06.10.2012 / Ratgeber / Seite 31

Von Oktober bis Ostern

Winterreifen

Ab Oktober gehören Winterreifen ans Auto - und das bis Ostern. Wer die Sommerreifen am Auto lässt, riskiert nicht nur einen Unfall auf glatter Straße, sondern auch ein Bußgeld.

Wann muss ich Winterreifen aufziehen?

In der Straßenverkehrsordnung (StVo) ist kein spezieller Zeitraum vorgeschrieben. Pflicht sind Winterreifen demnach nur bei schlechten Straßenverhältnissen, etwa Schnee, Eis und Reifglätte. Zu empfehlen ist die O-bis-O-Regel: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.

Warum Winterreifen?

Schon bei Temperaturen von unter sieben Grad kann der Fahrer mit Winterreifen besser bremsen und souveräner fahren. Verhärtete Sommerreifen haften nicht mehr optimal auf der Straße. Winterreifen werden aus einer weicheren Gummimischung mit zusätzlichen Rillen gefertigt, in denen sich bei niedrigeren Temperaturen Schnee und Matsch gar nicht erst festsetzen. Sie heißen daher Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen).

Mit welchen Geldbußen müssen Fahrer rechnen, die im Winter mit Sommerreifen fahren?

Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit Sommerreifen, werden 40 Euro fällig. Mit 80 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg müssen Autofahrer rechnen, die mit Sommerreifen unterwegs sind und dadurch andere behindern - etwa dadurch, dass sie an der Straße liegen bleiben.

Haben Autofahrer im Winter mit Sommerreifen noch Versicherungsschutz?

In aller Regel ja. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Anders sieht es jedoch unter Umständen beim Vollkaskoschutz aus, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.