In der Praxis sieht man es oft so: Einige Autofahrer überholen ungeniert, ohne das Tempo zu vermindern, andere bleiben hinter dem Bus stehen und behindern so den Verkehr. Und Fahrer, die in der Gegenrichtung unterwegs sind, kümmern sich in der Regel gar nicht um den Omnibus.
Dabei ist das Prinzip ganz einfach, wie ein Sprecher des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) erläutert: »Wenn sich ein Linien- oder Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf man ihn nicht überholen. Erst wenn er hält, ist es erlaubt, im Schritttempo und in sicherem Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.«
Der Gesetzgeber hat das Verhalten an Bushaltestellen schon vor Jahren verbindlich geregelt. Trotzdem besteht bei den Verkehrsteilnehmern weiter Unsicherheit im Haltestellenbereich. Um Ein- und Aussteigende nicht zu gefährden, schreibt Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) mäßiges Tempo beim Vorbeifahren an Bussen vor, die sich an der Haltestelle befinden.
Wer das nicht tut, dem droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Falls Busfahrgäste behindert werden, sind es 40 Euro, werden sie gefährdet, sind es sogar 50 Euro.
Der KS weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorschrift ebenso für den Gegenverkehr gilt. Fahrgäste, besonders Kinder, könnten auch noch von der gegenüberliegenden Straßenseite den Bus erreichen wollen. Bei Schulbussen gilt besondere Vorsicht. Wenn Kinder einen Bus noch erreichen wollen, achten sie oft nicht auf den Verkehr und überqueren spontan die Straße.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/801429.die-meisten-autofahrer-verhalten-sich-falsch.html