nd-aktuell.de / 17.10.2012 / Ratgeber / Seite 22

Den Antrag bei der Pflegekasse stellen

Leserfrage zum Pflegegeld

Immer wieder hört und liest man die unterschiedlichsten Angaben zu den Pflegestufen und zum Pflegegeld. Was ist gültig? Und wer ist eigentlich der Ansprechpartner für den Antrag auf Pflegegeld?
Charlotte B., Weimar

Es gibt derzeit drei Pflegestufen. Bei der Höhe des Pflegegeldes ist zu unterscheiden: Wer im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder Bekannten unterstützt wird, kann monatlich folgenden Betrag als Pflegegeld erhalten:

Pflegestufe 1 235 Euro
Pflegestufe 2 440 Euro
Pflegestufe 3 700 Euro

Übernimmt dagegen ein ambulanter Dienst die häusliche Pflege, gibt es folgende Pflegesachleistungen im Monat:

Pflegestufe 1 450 Euro
Pflegestufe 2 1100 Euro
Pflegestufe 3 1550 Euro

Wenn der Pflegeaufwand in der Pflegestufe 3 besonders intensiv ist, kann die Pflegekasse höhere Beträge bewilligen. Für Demenzkranke gibt es zusätzliche Regelungen.

Nun zum Antrag auf Pflegegeld: Wer zu Hause auf Pflege angewiesen ist, sollte eine Pflegestufe beantragen. Das geschieht bei der Pflegekasse.

Im Vorfeld empfiehlt es sich, eine kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner für gesetzlich Versicherte sind die Pflegeberater der einzelnen Pflegekassen und für privat Versicherte die bundesweite Compass-Pflegeberatung. Sie ist unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 101 88 00 zu erreichen.

CHRISTINA FISCHER