nd-aktuell.de / 17.10.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 1

Wer ist der Hartz-IV-Empfänger?

Studie der Bundesagentur für Arbeit widerlegt verbreitete Vorurteile

Aert van Riel
Viele Deutsche halten Hartz-IV-Empfänger für arbeitsscheu oder zu wählerisch bei der Arbeitsuche. Dass es sich hierbei um nicht belegbare Vorurteile handelt, beweist eine von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Auftrag gegebene Studie.

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind nicht nur von Armut betroffen. Gegen sie bestehen zudem viele Vorurteile. Nach einer gestern vorgestellten Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach meinen 37 Prozent der Befragten, dass Hartz-IV-Empfänger nicht arbeiten wollen. 55 Prozent glauben, dass sie nicht selbst aktiv nach Arbeit suchen. Nahezu ebenso viele meinen, dass die Betroffenen bei der Arbeitsuche zu wählerisch sind. Diese Vorurteile werden allesamt durch eine Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das der Bundesagentur angegliedert ist, widerlegt. Demnach sind 71 Prozent bereit, eine Arbeit anzunehmen, für die sie überqualifiziert sind. Ziel der Bundesagentur für Arbeit ist es, das Image der Hartz-IV-Empfänger in der Gesellschaft zu verbessern, um sie künftig besser vermitteln zu können.

Gleichzeitig übt die BA allerdings weiterhin massiven Druck auf Erwerbslose aus, einen Arbeitsplatz, der ihnen angeboten wird, auch anzunehmen und sich nicht den Regelungen der Bundesagentur zu widersetzen. Dies wird an den neuen Zahlen zu den Sanktionen deutlich, die gegen die Betroffenen verhängt werden. Wenn der bisherige Trend anhält, könnten sie in diesem Jahr sogar einen neuen Höchststand erreichen. In der ersten Hälfte dieses Jahres wurden bereits 520 792 Menschen von der BA abgestraft, die Mehrheit aufgrund von Meldeversäumnissen. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt verteidigte bei der gestrigen Vorstellung der Allensbach-Studie in Berlin die Maßnahmen. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse eben auch die Konsequenzen tragen, sagte Alt. Immerhin werde den Empfängern von Arbeitslosengeld II der Lebensunterhalt gezahlt. »Hierfür müssen sie Gegenleistungen bringen«, erklärte er. Linksparteichefin Katja Kipping forderte hingegen die Abschaffung der verfassungswidrigen Sanktionen.